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Turn Around Beratung
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Seit dem 01.05.2009 steht die Turn Around Beratung als bewährtes Instrument zur Krisenbewältigung in Unternehmen wieder zur Verfügung. Um Unternehmen, die sich trotz positiver Fortführungsprognose  in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, die Finanzierung von Beratungsmaßnahmen zu ermöglichen, können Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen, den Bestand der Unternehmen nachhaltig zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.

Unternehmen in den neuen Bundesländern erhalten im Rahmen dieses Programms einen Zuschuss in Höhe von 75% des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro.

 

Wie läuft die Turn Around Beratung ab?

  • Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Regionalpartner (z.B. der IHK Erfurt) ein persönliches Kontaktgespräch zu führen und eine aktuelle Schwachstellenanalyse einzureichen.
  • Sofern die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind, gibt der Regionalpartner bei Antragstellung eine Empfehlung für die Bezuschussung an die KfW ab.
  • Auf Basis der Empfehlung des Regionalpartners und der eingereichten Unterlagen entscheidet die KfW über die Gewährung des Zuschusses und erteilt eine Zusage an das Unternehmen.
  • Nach Antragstellung kann das Unternehmen einen Berater aus der KfW-Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de) auswählen, der für die Turn Around Beratung gelistet und frei geschaltet ist.
  • Das Unternehmen schließt mit dem ausgewählten Berater einen schriftlichen Beratervertrag, in dem die Beratungsinhalte, die Höhe des Tageshonorars und der Beratungszeitraum geregelt sind.
  • Mit der Beratung darf erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW begonnen werden.
  • Eine Bezuschussung setzt voraus, dass der Vertrag nicht vor Antragstellung abgeschlossen wurde.

 Anträge, Verträge und Abschlussunterlagen werden über den Regionalpartner IHK Erfurt eingereicht. Das Erstgespräch bei dem Regionalpartner soll neben der Prüfung der Fördervoraussetzungen auch dazu dienen, für Detailfragen zum Ablauf der Beratung und bei der Auswahl eines Beraters zur Verfügung zu stehen.

Merkblatt

 

Ansprechpartner

Karin Herold
Tel.: 0361 3484-315
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