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Unternehmensteuerreform wirkt krisenverschärfend
Standortpolitik > Steuer- und Finanzpolitik > Unternehmensteuerreform 2008
Zur Gegenfinanzierung der Steuersenkungen für Unternehmen im vergangenen Jahr hatte der Gesetzgeber beschlossen, dass
  • Teile von Kosten wie Zinsaufwendungen, Mieten, Pachten oder Leasing-Raten der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen sind (Gewerbesteuerliche Hinzurechnung),
  • Verlustvorträge bei Kapitalgesellschaften wegfallen, wenn wesentliche Anteile veräußert werden (Mantelkaufregelung), und dass
  • Zinsaufwendungen bei konzernangehörigen Unternehmen nur in Höhe von 30 Prozent des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen absetzbar sind (Zinsschranke).

Wie empfindlich dies die Betriebe gerade in der Krise trifft, verdeutlicht die DIHK-Umfrage zu den Auswirkungen der Unternehmensteuerreform. Rund 148.000 Unternehmen sind demnach allein von der geänderten Gewerbesteuer betroffen, müssen also die Besteuerung von Kosten wie Mieten und Zinsen verkraften.

Das wirkt nach Einschätzung des DIHK krisenverschärfend. So können viele Firmen aus dem aktuell ohnehin schon niedrigen Gewinn die Steuern nicht zahlen, so dass das Eigenkapital durch die Steuerzahlung sogar noch geschmälert wird.

Das Konstrukt verstoße zudem "gegen den Grundsatz, dass Unternehmen mit höheren Gewinnen auch mehr Steuern zahlen als solche mit geringerer Leistungsfähigkeit", bemängelte Alfons Kühn, Bereichsleiter Finanzen, Steuern beim DIHK, gegenüber der "Wirtschaftswoche"

Auch mit der Mantelkaufregelung habe der Gesetzgeber weit über sein Ziel hinausgeschossen, so der Steuerexperte. Während eigentlich nur der Handel mit leeren GmbH-Mänteln, die über Verlustvorträge verfügen, unterbunden werden sollte, sind der DIHK-Umfrage zufolge in der Praxis überwiegend aktive Firmen betroffen.

Die steuerliche Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften funktioniert ebenfalls nicht wie geplant. Die Erhebung zeigt, dass lediglich jedes vierte Personenunternehmen die "Thesaurierungsregel" nutzt. Diese Regel besagt, dass Unternehmen, die ihre Gewinne nicht ausschütten, nur einen ermäßigten Einkommensteuersatz von 28,25 Prozent zahlen müssen – statt in der Spitze 45 Prozent. Kühn fordert deshalb, das Einbehalten von Gewinnen noch attraktiver zu machen.

Sie finden die Ergebnisse der Umfrage mit den Schlussfolgerungen und Forderungen des DIHK hier zum Download:

Evalution der Unternehmensteuerreform (PDF, 319 KB)

 

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Jens Wessely
Tel.: 0361 3484-192
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