Das Landesentwicklungsprogramm stellt das Gesamtkonzept für die räumliche Entwicklung des Landes Thüringen und seiner Teilräume dar. Es beinhaltet textliche und zeichnerische Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes sowie entsprechende Begründungen. Es werden Grundsätze und Ziele unterschieden. Die Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung stellt die intensivste Stufe dar. Sie bewirken eine strikte Beachtungspflicht für ihre Adressaten, die nicht durch planerische Abwägung oder Ermessensausübung überwunden werden kann. Grundsätze der Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen.
Vom 1. September bis zum 28. Oktober 2011 lief die Behördenbeteiligung in Form einer schriftlichen Anhörung; ab dem 26. September, ebenfalls bis zum 28. Oktober 2011, erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung). Jedermann konnte in diesem Rahmen seine Anregungen bzw. Bedenken äußern. Der Plan lag in den Kreisfreien Städten, den Stadtverwaltungen der Mittelzentren, den Landratsämtern, den Regionalen Planungsstellen und dem Thüringer Landesverwaltungsamt ab Ende September zur Einsichtnahme aus.
Zeitkorridor und weiterführende Informationen
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12. Juli 2011 |
Kabinettbeschluss zum 1. Entwurf |
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Sept. – Okt. 2011 |
1. Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und des Landtags |
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Sept./Okt. 2011 |
Regionalforen in den Planungsregionen |
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Nov. – Dez. 2011 |
Auswertung und Überarbeitung des 1. Entwurfs |
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Ende 2011/ |
Kabinettbeschluss zum 2. Entwurf |
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ab 1. Quartal 2012 |
2. Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und des Landtags |
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2. Quartal 2012 |
Auswertung und Überarbeitung des 2. Entwurfs |
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Mitte 2012 |
Abschließender Kabinettbeschluss zum LEP 2025 |
Download und Leseversion des 1. Entwurfes auf der Seite des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr unter:
http://www.lep2025.de
sowie auf der Seite der IHK Erfurt unter:
http://www.erfurt.ihk.de (Standortpolitik – Landes- und Regionalplanung)
Die Industrie- und Handelskammer Erfurt gibt gegenüber der Obersten Landesplanungsbehörde (Thüringer Ministerium für Bau, Landesplanung und Verkehr) im Rahmen der einzelnen Auslegungspühasen Stellungnahmen ab und vertritt damit die Belange der Wirtschaft Nord- und Mittelthüringens.
Für Sie besteht die Möglichkeit, unter der Mailadresse: frank@erfurt.ihk.de Ihre Auffassung zum Plan zu äußern, die wir gern in unsere Stellungnahme einfließen lassen.