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Bundesverkehrswegeplan
Standortpolitik > Infrastruktur > Bundesverkehrswegeplan

Die Bundesverkehrswegepläne werden für 15 Jahre aufgestellt. Der derzeit gültige umfasst den Zeitraum von 2001 bis 2015.

Er ist ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument, jedoch kein Finanzierungsplan oder -programm. Für den Zeitraum 2001 bis 2015 ergibt sich für die drei Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasserstraße ein Finanzvolumen in der Größenordnung von 150 Milliarden Euro. Mit einer darüber hinaus gehenden Planungsreserve wird die Möglichkeit geschaffen, Vorhaben zu planen, bei denen größere Finanzierungsansätze erst nach 2015 anfallen, die aber gleichwohl insgesamt geplant werden müssen. Sie gewährleistet ein zusätzlich umsetzbares Baupotenzial, das dann aktiviert werden kann, wenn es bei anderen Vorhaben zu Verzögerungen bei der Realisierung kommt.

Die Prioritäten (Dringlichkeiten) für die Aufnahme bewerteter Vorhaben in den BVWP 2003 ergeben sich prinzipiell aus dem Nutzen-Kosten-Verhältnis, aus netzkonzeptionellen Überlegungen, aus den Planungsständen und dem im Geltungszeitraum zur Verfügung stehenden Investitionsvolumen. Innerhalb der Dringlichkeitsstufen Vordringlicher Bedarf (VB) und Weiterer Bedarf (WB) gibt es folgende Kategorien:

 

Vordringlicher Bedarf (VB):
  • laufende und fest disponierte Vorhaben,
  • laufende und fest disponierte Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag für VB,
  • neue Vorhaben,
  • neue Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag für VB.
Weiterer Bedarf (WB):
  • neue Vorhaben mit Planungsrecht (WB),
  • neue Vorhaben mit Planungsrecht (WB) und mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag,
  • neue Vorhaben,
  • neue Vorhaben mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko.
Bedarfsplanungsgesetze für Schiene und Straße

Der Bundesverkehrswegeplan ist zugleich die Grundlage für

Ansprechpartner

Eberhard Frank
Tel.: 0361 3484-202
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