Der IRP ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt die Leitlinie dar, an der sich die Investitionen des Bundes innerhalb dieses Zeitraums orientieren werden.
Der neue IRP setzt erstmals klare Prioritäten und richtet die Investitionsplanung an tatsächlich vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten aus. Er hat ein Projektvolumen von rund 41 Milliarden Euro. In dieser Summe enthalten sind alle Projekte, die von 2011 bis 2015 abgeschlossen, weitergeführt oder neu begonnen werden. Dieses Volumen umfasst den gesamten Investitionsbedarf für die Projekte bis zur endgültigen Fertigstellung der Projekte, also auch über 2015 hinaus (ist also kein Finanzierungsplan). Im Vorgängerplan waren noch Projekte mit einem Volumen von rund 57 Milliarden aufgeführt – trotz deutlich niedrigerer zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Erhalt geht im neuen IRP deutlich vor Neubau. Die Mittel für die Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur liegen bei rund zwei Dritteln der Gesamtsumme: 28,1 Milliarden Euro sind für die Erhaltung der Schienenwege des Bundes, der Bundesfernstraßen und der Bundeswasserstraßen vorgesehen. Im Vorgängerplan war nur knapp über die Hälfte der Mittel für die Erhaltung vorgesehen.
Investitionsrahmenplan bis 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP)