Die Industrie- und Handelskammern wurden gegründet, um den Staat in wirtschaftspolitischen Fragen zu unterstützen und Teile staatlicher Aufgaben (wie z.B. die berufliche Bildung) in die Eigenverantwortung der Wirtschaft zu überführen. Das Subsidiaritätsprinzip, d.h., die Erfüllung staatlicher Aufgaben möglichst dort, wo der Sachverstand und die Betroffenheit am größten ist, erlebt derzeit in Europa eine Renaissance. Selbstverwaltung setzt Engagement von Unternehmern und Führungskräften der Wirtschaft in Ehrenämtern voraus. In Präsidium, Vollversammlung, Wirtschaftsbeiräten und Ausschüssen wirken diese dafür, dass die Industrie- und Handelskammern praxisnah, unbürokratisch, flexibel und kostengünstig arbeiten. Diese Maximen gelten für alle drei Sparten der Kammerarbeit:
Die IHK ist kraft Gesetz der „Anwalt“ der regionalen Wirtschaft gegenüber Staat und Gesellschaft. Sie vertritt die Standortinteressen der Wirtschaft gegenüber Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik sowie gegenüber Behörden.
Ein Teil der Kammerbeiträge werden für Dienstleistungen bezahlt, die die Kammer gegenüber dem Staat oder anstelle des Staates erbringt. Es liegt aber auch im Interesse der Wirtschaft, dass nicht staatliche Behörden, sondern eine wirtschaftsnahe Organisation diese Aufgaben übernimmt.
Die Kammer gibt im Rahmen ihres Wirtschaftsförderungsauftrags auch Hilfestellung für einzelne Unternehmen und solche, die es werden wollen. Ein weiterer Nutzen der IHK ist indirekter Natur aus der Arbeit der Kammer zur Verbesserung der Standortbedingungen und der Wirtschaftskraft in Mittel- und Nordthüringen.