Die Kammer erhebt auf der Basis des Industrie- und Handelskammergesetzes für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen, Einrichtungen oder Verwaltungsleistungen Gebühren. Die Erhebung der Gebühren ist in der Gebührenordnung, die genaue Höhe der Gebühr im Gebührentarif geregelt.
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