Die Vollversammlung wählt den Präsidenten sowie die Vizepräsidenten und bestellt den Hauptgeschäftsführer.
Sie bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit und entscheidet über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere über: Beiträge, Satzung, Einrichtung und Besetzung von Ausschüssen, Kammerhaushalt und Gebührenordnung.