Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), mit dem die Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken in das deutsche Recht umgesetzt wurde, ist am 30.12.2008 in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung wurde der Begriff "Wettbewerbshandlung" durch den Begriff "Geschäftspraktiken" ersetzt. Durch den neuen Begriff der "Geschäftspraktiken" wird nicht mehr allein auf vorvertragliche Werbung abgestellt, sondern es werden alle Handlungen bzw. Verhaltensweisen erfasst, die unmittelbar mit der Absatzförderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produktes oder einer Dienstleistung zusammenhängen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Gesetzesnovelle ist die "Schwarze Liste" von Handlungen, die ohne jede Wertungsmöglichkeit auf jeden Fall unlauter sind.
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