Die Industrie- und Handelskammern haben gemäß
§ 23 Handelsregisterverordnung (HRV) eine gesetzliche Mitwirkungspflicht bei der Eintragung von Firmen in das Handelsregister. Sie geben zu Anträgen auf Handelsregistereintragung gegenüber den zuständigen Registergerichten gutachterliche Stellungnahmen zur Zulässigkeit der Firma ab.
Auf Wunsch führt die IHK Erfurt entgeltliche deutschlandweite Identitätsrecherchen nach Firmen- und Markennamen (ergänzt durch eine Domainrecherche zur top level domain ".de") durch; sie werden zur Vermeidung von Kollisionen mit älteren Rechten empfohlen.
Das Handelsregister (HR) ist ein öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute. Es legt für den Geschäftsverkehr die wesentlichen Rechtsverhältnisse der Einzelkaufleute, der Personen- und Kapitalgesellschaften offen.
Merkblatt: Rechtsformen im Vergleich