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Gewerblicher Rechtsschutz
Recht und Steuern > Gewerblicher Rechtsschutz

Die IHK Erfurt erteilt Auskünfte insbesondere zum Anmeldeverfahren und zu Recherchemöglichkeiten im gewerblichen Rechtsschutz. Darüber hinaus führen Patentanwälte aus der Region monatlich kostenlose Beratungen durch.

Die Termine finden sie hier.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebrauchsmuster

 

 

Ein Gebrauchsmuster ist ein auf eine Erfindung (außer Verfahren) mit neuen technischen Merkmalen erteiltes gewerbliches Schutzrecht. Wichtigste Rechtsnorm ist das Gebrauchsmustergesetz (GbmG) vom 28. August 1986. Vom Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen sind die gleichen Kategorien von Erfindungen wie beim Patentschutz ( Patentrecht). Anforderungen an ein Gebrauchsmuster sind Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit. Wegen der verringerten Anforderungen gegenüber dem Patent wird das Gebrauchsmuster auch als "Kleines Patent" bezeichnet. Eine Recherche vor Anmeldung der Erfindung als Gebrauchsmuster wird empfohlen. Die Schutzdauer beträgt 3 Jahre ab Anmeldetag; sie kann zunächst um 3 Jahre und dann um jeweils 2 weitere Jahre bis auf maximal 10 Jahre verlängert werden.

Geschmacksmuster

 

Das Geschmacksmuster ist ein auf eine Farb- oder Formgestaltung eines gewerblichen Gegenstandes erteiltes gewerbliches Schutzrecht.

Die Schutzdauer (5 Jahre; bei typographischen Schriftzeichen 10 Jahre) kann um jeweils 5 Jahre oder ein Mehrfaches davon bis auf höchstens 20 Jahre verlängert werden.


Marken

 

Marken kennzeichnen Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens und sollen sie somit von Waren/Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidbar machen. Voraussetzungen für den Schutz einer nationalen Marke ist deren Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab Anmeldetag und kann um jeweils 10 Jahre verlängert werden.

Die Anmeldung erfolgt formgebunden beim Deutschen Patent- und Markenamt München (nationale Anmeldung), beim Europäischen Markenamt Alicante/Spanien (europäische Anmeldung) oder bei WIPO Genf (Anmeldung mit Schutzerstreckung auf ausgewählte Staaten).

Patente

 

Ein Patent ist ein auf eine technische Erfindung erteiltes gewerbliches Schutzrecht. Anforderungen an ein Patent sind Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit. Eine Recherche vor Patentanmeldung wird empfohlen. Die Schutzdauer beträgt 20 Jahre ab Anmeldetag (nicht verlängerbar).

Die Vertretung durch einen Patentanwalt oder auf diesem Gebiet tätigen Rechtsanwalt ist möglich; bei internationalen Anmeldungen besteht Anwaltspflicht.


Urheberrecht

 

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes.

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Für alle Urheberrechtsstreitsachen ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

Ansprechpartner

Jens Wessely
Tel.: 0361 3484-192
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