Die Industrie- und Handelskammer Erfurt hat gemäß § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz einen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden eingerichtet. Der Schlichtungsausschuss ist für alle Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis innerhalb des Kammerbezirkes zuständig. Verhandelt wird zum Beispiel über
Hier finden Sie die Verfahrensordnung für den Schlichtungsausschuss.
Merkblatt über den Schlichtungsausschuss