Ausgangssituation
Übersteigt ein Auftrag die EU-Schwellenwerte haben Bieter die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens überprüfen zu lassen. Dies geschieht in erster Instanz über die Vergabekammern, in zweiter Instanz über das jeweilige Oberlandesgericht (OLG) und schlussendlich durch den Bundesgerichtshof (BGH). Seit dem Inkraftreten des Thüringer Vergabegesetzes zum 1.Mai 2011 besteht die Möglichkeit für Bieter auch ein Nachprüfungsverfahren vor der Thüringer Vergabekammer durchzuführen, wenn folgende Gesamtauftragswerte erreicht werden:
Baubereich (VOB/A): 150.000,00 €
sonstige Lieferungen und Leistungen (VOL/A): 50.000,00 €