Gemäß der Thüringer Richtlinie über die „Zubenennung von Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ benennt die IHK Erfurt geeignete Unternehmen, die Sie, als öffentlicher Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung bzw. einer freihändigen Vergabe auffordern können.
Zu diesem Zweck führt die IHK Erfurt zentral für ganz Thüringen eine so genannte Bieterdatenbank. Die Datenbank enthält Unternehmen aller Branchen und Größenklassen mit Firmensitz bzw. Betriebsstätte in Thüringen, die sich grundsätzlich für eine Teilnahme am Zubenennungsverfahren ausgesprochen haben.
Der Benennungsvorgang beginnt mit der schriftlichen Anfrage der Vergabestelle. Dafür kann das Formblatt „Zubenennungsersuch“ genutzt werden. In der Anfrage sollten kurz der Beschaffungsgegenstand bzw. die Leistungsbeschreibung, Fristen für die Benennung sowie weitere ausschreibungsrelevante Daten dargestellt werden.
Die IHK Erfurt ermittelt auf der Grundlage dieser Angaben die geeigneten Unternehmen aus der Bieterdatenbank und kontaktiert diese im Vorfeld der Benennung. Dabei wird auf den Wechsel des Bewerberkreises sowie eine angemessenen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen geachtet. Wenn vom öffentlichen Auftraggeber gewünscht, wird auch eine bundesweite Recherche unter Einbeziehung der Auftragsberatungsstellen anderer Bundesländer durchgeführt.
Der öffentliche Auftraggeber erhält schließlich von der IHK Erfurt eine Liste der Unternehmen, die ihre Liefer- und Leistungsbereitschaft zugesagt haben und gern ein Angebot zu der konkreten Ausschreibung abgeben möchten.