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 Dokumente
Ursprungszeugnis

Diese besondere Form einer Bescheinigung für den Antragsteller wird von Ihrer zuständigen IHK ausgestellt.

  • Nachweis (Formblatt ) über den außenwirtschaftsrechtlichen Warenursprung; auch "Reisepass" der Ware genannt.
  • Das Formblatt ist bei der Industrie- und Handelskammer erhältlich.
  • Die Ausstellung (Abstempelung) erfolgt durch die IHK.
  • Das Ursprungszeugnis ist erforderlich, wenn die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes dies vorschreiben, bzw. wenn es der Käufer fordert.
  • Der Antragsteller muss den Ursprung der Ware seiner IHK nachweisen.

In bestimmten Fällen muss ein Ursprungszeugnis zusätzlich durch die Botschaft des Bestimmungslandes legalisiert werden.

Mit dem Merkblatt - Ausstellung von Ursprungszeugnissen und der Ausfüllhilfe geben wir Ihnen zwei zusätzliche Werkzeuge an die Hand, die Sie bei der Erstellung Ihres Ursprungszeugnisses unterstützen.

 

Das entsprechende Formular erhalten Sie hier.

Ansprechpartner

Regina Brömel
Tel.: 0361 3484-198
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