Das Carnet A.T.A ist ein internationales Zollpapierscheinheft, das im Regelfall die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster ins Ausland dadurch erleichtert, dass die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt. Carnets werden wegen ihrer vielen Vorteile, z.B. zügige Grenzabfertigung, beliebig häufige Benutzung während der Gültigkeitsdauer von grundsätzlich einem Jahr und teilweisem Wegfall der üblichen Ausfuhrdokumente (Handelsrechnung, Ausfuhranmeldung, Warenverkehrsbescheinigungen, Rückwarenregelungen etc.) sehr geschätzt.
Das entsprechende Formular erhalten Sie hier .
Um Ihnen das Ausfüllen der Formulare zu erleichtern haben wir für Sie nachfolgende Musterdokumente bereitgestellt.
1 Antrag - im Handelsregister eingetragene Firma
1a Antrag - nicht im Handelsregister eingetragene Firma, Privatperson, sonstige
3 Deckblatt grün
Verwaltet wird das Carnet-ATA System von der Internationalen Handelskammer (ICC).