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Thüringer Außenwirtschaftsförderung
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Zur Unterstützung bei der Erschließung und Festigung ausländischer Märkte wird das Land Thüringen auch in der EU-Förderperiode 2007 - 2013 das Außenwirtschaftsförderprogramm fortführen. Am 06.09.2011 ist die überarbeitete Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft Arbeit und Technologie (TMWAT) in Kraft getreten (ThürSt.Anz. 36/2011).

In Abänderung der Richtlinie gelten ab dem 6. September 2011 folgende Konditionen:

 

für die einzelbetriebliche Messeförderung:

  • Beteiligung an internationalen Fachmessen im Ausland sowie die Beteiligung an internationalen Messen in Deutschland für Unternehmens- und Existenzgründungen (bis zum Abschluss des achten Kalenderjahres nach dem Gründungsdatum), dabei kann die Beteiligung an einer bestimmten internationalen Fachmesse in Deutschland bzw. in einem Zielmarkt (Land) höchstens dreimal hintereinander gefördert werden

  • 50 % der Kosten für Standflächenmiete und Standbau (bis 40 m² Austellungsfläche bis zu je 250 EUR/m²)
  • maximal 10.000 EUR pro Beteiligung

für die Imageförderung:

  • Neuerstellung von unternehmens- und produktspezifischen Prospekten und Broschüren ausschließlich in Fremdsprachen
  • Neuerstellung von Internetauftritten in Fremdsprachen
  • max. 3.500 EUR pro Förderung
  • max. 3 Projekte pro Jahr

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen je Maßnahme mindestens 2.000,00 € betragen (Bagatellgrenze).

Thüringer Außenwirtschaftsförderung im Detail 

Bestandteile der Außenwirtschaftsförderung sind:

 

Fördersegment

Fördersätze
max. in %

Förderhöhe
max. in €

Ansprechpartner
in der IHK Erfurt

Imagemaßnahmen *

50

3.500,00

Jana Burkhardt

Telefon: 0361 3484-390

Messeförderung:



50

50



       -

 

10.000,00

 

TMWAT -

 

Mark Bremer
Telefon: 0361 3484-200

 

* Zum Öffnen und Ausfüllen der Antragsformulare benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.

Die Förderung erfolgt in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen

Antragstellung

 

Die Anträge stellen Sie mit dem Ihrer Maßnahme entsprechenden Formularsatz bei Ihrer zuständigen Kammer. Beachten Sie bitte, dass alle Anträge sorgfältig und vollständig ausgefüllt und mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift sowie den im Antrag aufgeführten Anlagen versehen werden.
Im Vorfeld sollten Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen als Zuwendungsempfänger in Frage kommt, d.h. ob die in der Richtlinie fixierten Förderbedingungen zutreffen (Tn. 3 und 4 der Richtlinie):

  • KMU -Zugehörigkeit
    (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von max. 50 Mio. €, Bilanzsumme von max. 43 Mio. €, nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen, die die Definition der KMU nicht erfüllen) 
  • Sitz in Thüringen
  • Branchenzuordnung entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) zum verarbeitenden Gewerbe (WZ-Gruppe C 10-32, sofern es sich nicht um Produkte oder Tätigkeiten die der Landwirtschaft oder im Anhang 1 des EG-Vertrages zuzuordnen sind, handelt), zu den technologieorientierten Dienstleistern (direkt und unmittelbar der Entwicklung oder dem Fertigungsprozess von Produkten in Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes zuzuordnende Tätigkeit, insbesondere NACE-Code 62.01.1 und 62.01.9) oder den Architektur- und Ingenieurbüros (NACE-Code M 71 außer 71.12.3)
  • mindestens 50% der Produkte und Leistungen müssen in Thüringen auf Produktionsanlagen des Antragstellers erbracht werden
  • Der Antragsteller (Auftraggeber) darf nicht Partnerunternehmen oder verbundenes Unternehmen der beauftragten Dienstleister (Auftragnehmer) sein.

Weiterhin ist unbedingt zu beachten,

  • dass Anträge auf Förderung stets vor Maßnahmebeginn zu stellen sind. Die Rechnungslegung und Bezahlung der Rechnungen zur Maßnahme sollten erst nach Bewilligung durch die zuständige IHK erfolgen. Eine Ausnahme bildet hier die Förderung von einzelbetrieblichen Beteiligungen an Messen (Standmiete: Bezahlung der Rechnungen nach Antragstellung; Standbau: Rechnungslegung nach Antragstellung möglich).
  • dass die Bagatellgrenze nicht unter 2.000 € der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegt.
  • das den Antragsformularen sowie den Zuwendungsbescheiden beigefügte Merkblatt zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 08. Dezember 2006 (Publizitätsvorschriften)!
  • dass die Erstellung von Imagematerialien in deutscher Sprache nicht förderfähig ist; der Fremdsprachenanteil muss mindestens 50 % am Gesamtumfang der Maßnahme betragen.
  • dass die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) eingehalten werden

Bei den Zuwendungen nach der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung handelt es sich um projektbezogene "De-minimis"-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 vom 15. Dezember 2006 der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, wonach ein Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren für alle Arten von öffentlichen Beihilfen, die als "De-minimis"-Beihilfen gewährt werden, höchstens 200.000 € erhalten darf.

Thüringen Wappen:

EFRE-Logos stehen Ihnen hier zum Download bereit (EFRE-Logos in schwarz/weiß erhalten Sie auf Anfrage):

Ansprechpartner

Mark Bremer
Tel.: 0361 3484-200
E-Mail senden

Jana Burkhardt
Tel.: 0361 34 84-390
E-Mail senden
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