Zur Unterstützung bei der Erschließung und Festigung ausländischer Märkte wird das Land Thüringen auch in der EU-Förderperiode 2007 - 2013 das Außenwirtschaftsförderprogramm fortführen. Am 06.09.2011 ist die überarbeitete Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft Arbeit und Technologie (TMWAT) in Kraft getreten (ThürSt.Anz. 36/2011).
In Abänderung der Richtlinie gelten ab dem 6. September 2011 folgende Konditionen:
für die einzelbetriebliche Messeförderung:
Beteiligung an internationalen Fachmessen im Ausland sowie die Beteiligung an internationalen Messen in Deutschland für Unternehmens- und Existenzgründungen (bis zum Abschluss des achten Kalenderjahres nach dem Gründungsdatum), dabei kann die Beteiligung an einer bestimmten internationalen Fachmesse in Deutschland bzw. in einem Zielmarkt (Land) höchstens dreimal hintereinander gefördert werden
für die Imageförderung:
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen je Maßnahme mindestens 2.000,00 € betragen (Bagatellgrenze).
Thüringer Außenwirtschaftsförderung im Detail
Bestandteile der Außenwirtschaftsförderung sind:
|
Fördersegment |
Fördersätze |
Förderhöhe |
Ansprechpartner |
|---|---|---|---|
|
50 |
3.500,00 |
Jana Burkhardt Telefon: 0361 3484-390 |
|
|
Messeförderung:
|
|
10.000,00 |
Mark Bremer |
* Zum Öffnen und Ausfüllen der Antragsformulare benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.
Die Förderung erfolgt in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen.
Antragstellung
Die Anträge stellen Sie mit dem Ihrer Maßnahme entsprechenden Formularsatz bei Ihrer zuständigen Kammer. Beachten Sie bitte, dass alle Anträge sorgfältig und vollständig ausgefüllt und mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift sowie den im Antrag aufgeführten Anlagen versehen werden.
Im Vorfeld sollten Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen als Zuwendungsempfänger in Frage kommt, d.h. ob die in der Richtlinie fixierten Förderbedingungen zutreffen (Tn. 3 und 4 der Richtlinie):
Weiterhin ist unbedingt zu beachten,
Bei den Zuwendungen nach der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung handelt es sich um projektbezogene "De-minimis"-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 vom 15. Dezember 2006 der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, wonach ein Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren für alle Arten von öffentlichen Beihilfen, die als "De-minimis"-Beihilfen gewährt werden, höchstens 200.000 € erhalten darf.
Thüringen Wappen:
EFRE-Logos stehen Ihnen hier zum Download bereit (EFRE-Logos in schwarz/weiß erhalten Sie auf Anfrage):