Internationaler Handel ist mit Kosten und Gefahren für Verkäufer und Käufer verbunden. Unterschiedliche Auslegungen von national üblichen Handelsklauseln können zu Missverständnissen und Rechtsstreitigkeiten zwischen Exporteur und Importeur führen.
Um in der Praxis derartige Probleme zu vermeiden, hat die Internationale Handelskammer (ICC) mit den INCOTERMS eine einheitliche Auslegung handelsüblicher Vertragsformen geschaffen und den Kosten- und Gefahrenübergang klar definiert.
Hier gelangen Sie zu den offiziellen Regeln der Internationalen Handelskammer.