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Beim Import aus Drittländern (nicht zur EU gehörende Länder) müssen trotz teilweiser Liberalisierung des Welthandels und einer Absenkung der Zollsätze nach wie vor Besonderheiten beachtet werden. Folgende Fragen sollten Sie sich stellen, wenn Sie vor dem Abschluss eines Importgeschäftes stehen:

 

  • Unter welchen Voraussetzungen darf man ein Importgeschäft betreiben?
  • Welche Dokumente werden für den Import von Waren benötigt?
  • Mit welchen Einfuhrabgaben sind in der Europäischen Gemeinschaft zu rechnen?
  • Wann sind spezielle Genehmigungen erforderlich?
  • Wie gestalten sich die Zahlungs- und Lieferbedingungen?

Hier gelangen Sie zu den Internetseiten der Bundeszollverwaltung.

 

Ansprechpartner

Mark Bremer
Tel.: 0361 3484-200
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