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Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei - doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen, etwa in Form von Ausfuhrgenehmigungspflichten für bestimmte Güter. Darüber hinaus stellen sich den exportierenden Unternehmen eine Reihe von abwicklungstechnischen Fragen zur Ausfuhr von Waren in Drittländer (Länder außerhalb der EU). Folgende Fragen sollten Sie sich stellen, wenn Sie vor dem Abschluss eines Importgeschäftes stehen:

 

  • Ein Auftrag aus dem Ausland geht ein, was ist zu beachten?
  • Welche Ausfuhrbestimmungen gelten für meinen Auftrag (Ware,Wert,Zielland)?
  • Wie sehen die ausländischen Einfuhrbestimmungen aus?
  • Mit welchen Einfuhrabgaben ist im Bestimmungsland zu rechnen?
  • Wie gestalten sich die Zahlungs- und Lieferbedingungen?
Hier finden Sie Informationen über Ausfuhrgenehmigungen.
Ansprechpartner

Mark Bremer
Tel.: 0361 3484-200
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