Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei - doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen, etwa in Form von Ausfuhrgenehmigungspflichten für bestimmte Güter. Darüber hinaus stellen sich den exportierenden Unternehmen eine Reihe von abwicklungstechnischen Fragen zur Ausfuhr von Waren in Drittländer (Länder außerhalb der EU). Folgende Fragen sollten Sie sich stellen, wenn Sie vor dem Abschluss eines Importgeschäftes stehen: