Der Emissionshandel geht auf das so genannte Kyoto-Protokoll aus dem Jahre 1997 zurück. Dieses bezeichnet ein internationals Klimaschutzabkommen, in dem sich die beteiligten Industriestaaten verpflichteten, den Ausstoß klimaschädlicher Gase, wie z.B. Kohlendioxid, zu senken.
Zum 01.01.2005 wurde in der Europäischen Union (EU) der Handel mit so genannten „Teibhausgaseemissionsberechtigungen“ eingeführt. Basis hierfür ist die EU-Emissionshandelsrichtlinie, die durch die Mitgliedsstaaten in Form von Nationalen Allokationsplänen nach Artikel 9 der Richtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt wird. In den Handel einbezogen sind die CO2-Emissionen von Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung mit fossilen Rohstoffen ab 20 MW, Mineralölraffinerien, Kokereien, Anlagen der Eisenmetallerzeugung und –verarbeitung, Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl, Anlagen zur Herstellung von Zementklinker, Kalk, Glas einschließlich Glasfasern, keramischen Erzeugnissen, Zellstoff, Papier und Pappe.
Anwendung und Ablauf
Wir beraten Sie über den Ablauf und das Prozedere. Eine gute Übersicht zu den einzelnen Themen des Emissionshandels finden Sie auch unter nachfolgendem Weblink.
Publikationen
Richtlinie 2003/87/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (Richtlinie 96/61/EG des Rates)
Broschüre „CO2-Emissionshandel in Deutschland“ Rechtlicher Rahmen und organisatorische Umsetzung
Zusätzliche Hinweise