Mit E-Government sollen die Behörden allen, zu jeder Zeit und nur einen Mausklick weit entfernt zur Verfügung stehen. E-Government ist, kurz gefasst, die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse von Verwaltung und Regierung. Das E-Government-Angebot - vor allem die Online-Dienstleistungen der Behörden - richten sich an Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Verwaltungen.
E-Government für Europa
E-Government dient weltweit als ein wichtiger Beitrag der Behörden zur Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung, zur Entwicklung auch länderübergreifender Services und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Standorte. Die EU-Initiative "i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung" gibt den Mitgliedsstaaten den Rahmen zum weiteren Ausbau der elektronischer Behördendienste in Europa vor.
E-Government für Deutschland
Der Bund hat E-Government zu einer zentralen Regierungsaufgabe gemacht und mit der E-Government-Initiative BundOnline 2005 die Verwaltung ins Netz gebracht. BundOnline stellte bis 2005 über 440 Informationen über die Online-Dienstleistungen des Bundes für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden online und gilt damit als eine der bedeutsamsten E-Government-Initiativen.
Einen Großteil der Verwaltungsaufgaben für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Deutschland erfüllen Ländern und Kommunen. Aktivitäten der Bundesländer und Kommunen werden mit eigenen Masterplänen vorangebracht. Alle Bundes- und Landesbehörden und viele Kommunen verfügen inzwischen über eine Internet-Präsenz und bieten verschiedene Online-Services an. Die gemeinsame Strategie von Bund, Ländern und Kommunen, Deutschland-Online, bündelt zentrale ebenenübergreifende E-Government-Vorhaben.
E-Government-Programm des Bundes bis 2010
Ausgehend von i2010, den Erfahrungen mit BundOnline 2005 und Deutschland-Online hat die Bundesregierung das Programm E-Government 2.0 beschlossen und die Bundesressorts beauftragt, sich aktiv zu beteiligen.