Am 1. Januar 2012 ist das neue Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) in Kraft getreten.
Die wichtigsten Veränderungen des neuen Gesetzes sind:
- Verkaufsstellen dürfen am ersten oder zweiten Adventssonntag zwischen 11:00 und 20:00 Uhr für die Dauer von sechs zusammenhängende Stunden geöffnet werden. Der Verkauf an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen wird beibehalten.
- Die Ortsteilregelung wird auf kreisangehörige Gemeinden ausgeweitet. Das Gesetz erlaubt es Ortsteilen kreisangehöriger Gemeinden, die Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an unterschiedlichen Tagen zu öffnen. Diese Regelung galt bisher nur für Ortsteile kreisfreier Städte.
- Der Verkauf an Sonn- und Feiertagen ist bereits ab 7:00 Uhr für die Dauer von fünf zusammenhängenden Stunden gestattet. Diese Regelung gilt für Bäcker- und Konditorwaren, Schnitt- und Topfblumen, Zeitungen und Zeitschriften sowie selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte. Die bisherige Regelung gestattet eine Ladenöffnung im Zeitraum von 8:00 bis 17:00 Uhr.
- Ab dem Jahr 2012 müssen Verkaufsstellen auch am 31. Dezember ab 14:00 Uhr geschlossen werden. Diese Regelung galt bisher nur für den 24. Dezember.
- Arbeitnehmer in Verkaufsstellen dürfen grundsätzlich an zwei Samstagen in jedem Monat nicht beschäftigt werden. Befristete Ausnahmen sind für bestimmte Personengruppen sowie in Einzelfällen möglich. Der Ermessungsspielraum bleibt aber undefiniert und offen.
Die Änderungen im Detail finden Sie im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.12.2011.