Wir beraten Sie zu den gewerberechtlichen Aspekten der verschiedenen Dienstleistungsgewerbe. Sie erhalten Informationen zu gewerberechtlichen Erlaubnissen,
z.B. Pfandleihgewerbe, Arbeitsvermittlung und Buchführungshelfer. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt - Erlaubnispflichtige Gewerbe .
Gewerbeuntersagungsverfahren
Ist ein Gewerbetreibender unzuverlässig, hat er Verbindlichkeiten beim Finanzamt oder der Krankenkasse, kann eine Gewerbeuntersagung erfolgen. Die zuständige Behörde, das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar, führt das Gewerbeuntersagungsverfahren durch.
Wir beraten Sie in Bezug auf das Verfahren und zu Möglichkeiten der Abwendung der Gewerbeuntersagung.
Insolvenzordnung - Hinweise für Gläubiger
Die Insolvenzordnung (InsO) regelt den Ablauf eines Insolvenzverfahrens. Sie bietet, neben der auf gemeinschaftliche Befriedigung aller Gläubiger gerichteten Verwertung des Schuldnervermögens durch Zerschlagung des Unternehmens, auch die Möglichkeiten der Übertragung und des Erhaltes durch Sanierung. Eine Sonderregelung für ehemals Selbstständige ist das Verbraucherinsolvenzverfahren.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt - Insolvenzordnung - Hinweise für Gläubiger.