Teilnehmer an öffentlich- rechtlichen Prüfungen und Vorbereitungslehrgängen mit einer Mindestdauer von 400 Stunden. Die Förderung von zwei Fortbildungszielen ist möglich.
35% der Lehrgangskosten können als Zuschuss gewährt, für die restlichen 65% ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden.
Bei Prüfungsstücken ist eine Förderung bis zu 1.534 EUR als Darlehen möglich.
Bei Vollzeitmassnahmen wird ein Unterhaltsbeitrag geleistet. Als Bemessungsgrundlage gilt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG).
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können bis 10.226 EUR, Prüfungsstücke bis 1534 EUR gefördert werden.
Lehrgänge mit einer Mindestdauer von 400 Unterrichtsstunden als Vollzeitmaßnahmen mit einer Dauer bis zu 36 Monaten und mit mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche oder
Teilzeitmaßnahmen mit einer Dauer bis zu 48 Monaten und mindestens 150 Unterrichtsstunden in 8 Monaten oder Fernlehrgänge/Online- Lehrgänge mit Präsenzphasen.
Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Tel.: 03 61 - 37 73 72 32 und 03 61 - 37 73 72 56