Zur Homepage
 Dokumente
Meister-BafoeG
Wer ist Zielgruppe?

Teilnehmer an öffentlich- rechtlichen Prüfungen und Vorbereitungslehrgängen mit einer Mindestdauer von 400 Stunden. Die Förderung von zwei Fortbildungszielen ist möglich.

 
Welche Art und Höhe hat die Förderung?

 35% der Lehrgangskosten können als Zuschuss gewährt, für die restlichen 65% ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden.

Bei Prüfungsstücken ist eine Förderung bis zu 1.534 EUR als Darlehen möglich.
Bei Vollzeitmassnahmen wird ein Unterhaltsbeitrag geleistet. Als Bemessungsgrundlage gilt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG).

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können bis 10.226 EUR, Prüfungsstücke bis 1534 EUR gefördert werden.

 

Gefördert werden dürfen:

Lehrgänge mit einer Mindestdauer von 400 Unterrichtsstunden als Vollzeitmaßnahmen mit einer Dauer bis zu 36 Monaten und mit mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche oder
Teilzeitmaßnahmen mit einer Dauer bis zu 48 Monaten und mindestens 150 Unterrichtsstunden in 8 Monaten oder Fernlehrgänge/Online- Lehrgänge mit Präsenzphasen.

 

Weiter Informationen erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.de

 

Ansprechpartner:

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Tel.: 03 61 - 37 73 72 32 und 03 61 - 37 73 72 56

Ansprechpartner

Gritt Wiegandt
Tel.: 0361 3484-176
E-Mail senden
Interessante Downloads
  •  Vor Ort 
Der Weg zu Ihrer IHK
Regionale Service Center
Das Wetter für Erfurt
Vorschau für Morgen
RSC Apolda RSC Weimar RSC Sömmerda RSC Artern RSC Nordhausen RSC Mühlhausen RSC Heiligenstadt RSC Erfurt RSC Gotha RSC Eisenach RSC Bad Salzungen