Mit dem Programm wird der Zweck verfolgt, die Einstellung bzw. Übernahme von Auszubildenden aus Thüringer "Konkursunternehmen" zu fördern.
Konkurslehrlinge sind Auszubildende, die im Zusammenhang mit
eingestellt bzw. übernommen werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Zielgruppe sind Ausbildungsbetriebe mit Ausbildungsstätte in Thüringen, die Thüringer Konkurslehrlinge einstellen.
Besondere Zuwendungsbestimmungen
Der Zuschuss ist anteilig zurückzuzahlen, wenn das geförderte Ausbildungsverhältnis vor Ablauf der geförderten Restausbildungszeit aufgelöst wird.
Vollständig ausgefüllte Anträge (Vordrucke) und der Finanzierungsplan sind über die zuständige Industrie- und Handelskammer an die
GFAW Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
zu richten. Die IHK prüft und bestätigt die Fördervoraussetzungen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gfaw-thueringen.de