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Konkurslehrlinge
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Thüringer Fördermittel für "Konkurslehrlinge"

Mit dem Programm wird der Zweck verfolgt, die Einstellung bzw. Übernahme von Auszubildenden aus Thüringer "Konkursunternehmen" zu fördern.

Konkurslehrlinge sind Auszubildende, die im Zusammenhang mit

  • der Beantragung bzw. Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens,
  • der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung (§ 36 Insolvenzordnung) eines Insolvenzverfahrens,
  • einem laufenden Liquidationsverfahren,
  • einer Betriebsstilllegung oder Schließung oder
  • dem Wegfall der Ausbildungsberechtigung

eingestellt bzw. übernommen werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

 

Wer ist Zielgruppe?

Zielgruppe sind Ausbildungsbetriebe mit Ausbildungsstätte in Thüringen, die Thüringer Konkurslehrlinge einstellen.

 

Welche Art und Höhe hat die Förderung?
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines Festbetrages
  • Berechnung des Zuschusses nach Restausbildungszeit
  • Förderfähig sind bis zu 12 Monate der verbleibenden Ausbildungszeit (Restausbildungszeit) in dem Unternehmen, das den Konkurslehrling einstellt bzw. übernimmt
  • Monatlicher Betrag: bis zu 250,- Euro
  • Ist die Restausbildungszeit länger als 12 Monate, beträgt der Zuschuss 3000 Euro (maximaler. Zuschussbetrag)
  • Kein Rechtsanspruch

Besondere Zuwendungsbestimmungen

Der Zuschuss ist anteilig zurückzuzahlen, wenn das geförderte Ausbildungsverhältnis vor Ablauf der geförderten Restausbildungszeit aufgelöst wird.

 

Antragstellung und Ansprechpartner:

Vollständig ausgefüllte Anträge (Vordrucke) und der Finanzierungsplan sind über die zuständige Industrie- und Handelskammer an die

 

GFAW Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Warsbergstraße 1

99092 Erfurt

 

zu richten. Die IHK prüft und bestätigt die Fördervoraussetzungen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gfaw-thueringen.de

Ansprechpartner

Tobias Krombholz
Tel.: 0361 3484-129
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