Förderzweck
Förderung von Weiterbildungslehrgängen im Bereich der
- berufsbegleitenden Qualifizierung,
- qualitativen Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung,
- Vorbereitung von Existenzgründungen oder -sicherungen sowie
- Berufsvorbereitung.
Welche Art und Höhe hat die Förderung?
Die Bewilligung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Höhe der Zuwendungen beträgt i.d.R. max. 55 % der anerkannten zuschussfähigen Ausgaben. Bei modellhaften Qualifizierungsprojekten und Projekten der Berufsvorbereitung beträgt die Höhe der Zuwendung i.d.R. max. 80 % der anerkannten Gesamtausgaben.
Wer sind die Zielgruppen?
- Inhaber und Arbeitnehmer Thüringer Unternehmen (Mitglieder der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern)
- Existenzgründer
- Jugendliche ohne Berufsreife
Welche Maßnahmen dürfen gefördert werden?
- Weiterbildungsmaßnahmen, die die Beschäftigungschancen des Einzelnen erhöhen und dazu beitragen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten bzw. zu verbessern.
- Die Maßnahmen müssen eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung erwarten lassen, und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Antragstellung und Ansprechpartner:
Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Projektbeginn bei der GFAW erfolgen.
Hier erhalten Sie auch weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen.
> zu den Internetseiten der GFAW Thüringen
Ansprechpartner sind die folgenden Regionalstellen für Arbeitsmarktpolitik der GFAW:
|
Regionalstelle/ Zuständigkeitsbereich
|
Anschrift
|
Telefon
|
|
Erfurt Stadt Erfurt Stadt Weimar LK Weimarer Land LK Sömmerda
|
Warsbergstraße 1 99092 Erfurt
|
0361 - 2223291
|
|
Nordhausen LK Nordhausen LK Eichsfeld Kyffhäuserkreis
|
Bahnhofstraße 14 99734 Nordhausen
|
03631 - 61820
|
|
Eisenach Stadt Eisenach Wartburgkreis LK Gotha Unstrut-Hainich-Kreis
|
Helenenstraße 4 99817 Eisenach
|
03691 - 295015
|